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Recht und Rennstrecke.



Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen: Die Rennstrecke ist kein rechtsfreier Raum!


Auch ich bin ein Verfechter der These, dass in unseren überzivilisierten und krank reglementierten Habitaten die Rennstrecke einer der letzten Freiräume unserer Gesellschaft ist, um sich im direkten Vergleich mit anderen zu messen und die eigenen Grenzen auszuloten. (Meist bedingt eines das andere …)

Jedoch in Zeiten, wo Simoncellis harter Fahrstil diskutiert wird, Smrz Martin Bauer mit einem Amok-Move ins Krankenhaus befördert und insgesamt die Wogen der Diskussionen hoch gehen, was "regelkonform und rennbedingt" ist und was sinnlos, brutal, vorsätzlich oder einfach nur dumm, sollten durchaus auch mal rechtliche Komponenten und Realitäten ins Auge gefasst und beleuchtet werden.

Und gleich vorab: Ja, auch auf der Rennstrecke sind die Gesetze nicht "außer Kraft gesetzt". Es gelten auch hier Rchtsnormen zu Themen wie Vorsatz, Schadenersatz, Körperverletzung, Fahrlässigkeit und Tötung. – Für die Kontrahenten, für den Veranstalter, für die Rennstreckebetreiber – für alle.

Der einzige Unterschied zum realen Leben ist, dass noch nie so ein Rechtsfall öffentlichkeitswirksam ausjudiziert wurde. – Denn dann würde wohl das Leben auf der Rennstrecke anders aussehen.

Ja, man redet immer von Gentlemen's Agreements, die insbesondere besagen, dass im Falle eines Rennunfalls niemand den anderen zur Verantwortung zieht und jeder seinen (körperlichen und/oder) materiellen Schaden selbst zu tragen hat. Tatsache aber ist, dass so ein Agreement (gleich wie das Unterschreiben eines Haftungsausschlusses beim Veranstalter) rechtlich völlig belanglos ist. – Sobald es zu einem Tatbestand kommt, bei dem die Staatsanwaltschaft von sich aus einschreiten muss (müsste) – dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand unter "Fremdeinwirkung" verletzt wurde – kann man sich dieses Agreement ebenso einrexen, wie einen rechtlich in diesem Sinne völlig irrelevanten Haftungsverzicht oder Haftungsausschluss.

Da kann man deuteln, die Rennfahrerehre zitieren und die "guten alten, fairen, harten Zeiten" heraufbeschwören, so viel man will: DAS IST EINFACH SO.

Was ist nun das Fazit aus dem Ganzen? – Wie schon gesagt, dass die Rennstrecke KEIN rechtsfreier Raum ist und dass wir uns in vielerlei Hinsicht von "Ehre und Ehrenhaftigkeit" leiten lassen, was nur so lange gilt, so lange nichts passiert und so lange niemand bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet oder vor Gericht zieht.

Einerseits ist es ja gut, dass man sich dieser Tatsache landläufig nicht bewusst ist – oder sie verdrängt, denn andernfalls wäre der anfangs zitierte "Freiraum Rennstrecke" sofort Vergangenheit.

– Aber das ist nur die eine Seite.

– Die andere Seite ist, dass es auch immer wieder Hirnlose, Instinktgesteuerte gibt, die anscheinend nur durch rechtliche Sanktionen zur Räson zu bringen sind. (Früher wäre es möglicherweise eine feine Tracht Prügel gewesen – und gut war's.)


Kleiner Excurs: Auch ein Motorradproduzent kann nicht einfach seine Verpflichtungen aus dem Titel der Gewährleistung außer Kraft setzen, bloss weil ein Motorrad auf der Rennstrecke kaputt geht und nicht auf der Straße!!!

Naja, tatsächlich bin ich mir gar nicht sicher, was ich mir in dem Zusammenhang wünschen sollte. – Vielleicht Hirn, Augenmaß und sportliche Fairness, die nicht bei den Fahrern endet.


 
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comments

Zweifler Veröffentlicht am 15.07.2011 um 20:13:48
Ob das die testosteron-gesteuerten Möchtegern-Simoncellis von ihren hirnlosen Manövern abhalten wird?
Und wer bezahlt die zerstörten Teile? Veröffentlicht am 04.08.2011 um 10:24:07
Annahme: Ich fahr einen Gaskollegen auf der Strecke über den Haufen (wil heißen: er ist unschuldig und kommt durch meine Blödheit, meinen Übereifer oder was auch immer zum sprichwörtlichen Handkuss) und seine Maschin ist draufhin teilweise hin.

Gibts die Möglichkeit, dass meine Haushaltsversicherung die kaputten Teile bezahlt?
Veröffentlicht am 07.08.2011 um 13:15:29
Nur wenn dus in der "Garage" umgeschmissen hast.

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